Alle Vermittlungsagenturen, welche Arbeit auf dem italienischen Staatsgebiet vermitteln (egal wo sie den Firmensitz haben), benötigen eine Genehmigung. Diese Autorisierung erteilt das italienische Arbeitsministerium oder die Provinz Bozen – Abteilung Arbeit.
Alle anderen Vermittlungen sind illegal und strafbar.


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