Alle Vermittlungsagenturen, welche Arbeit auf dem italienischen Staatsgebiet vermitteln (egal wo sie den Firmensitz haben), benötigen eine Genehmigung. Diese Autorisierung erteilt das italienische Arbeitsministerium oder die Provinz Bozen – Abteilung Arbeit.

Alle anderen Vermittlungen sind illegal und strafbar.

Von | 2017-11-20T11:49:23+02:00 November 1st, 2017|0 Kommentare

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