Kann eine PflegerIn mit einem ausländischen Gewerbeschein bei mir arbeiten und mir die gearbeitete Stunden verrechnen? Nein, das ist in Italien nicht erlaubt. Eine PflegerIn/Haushaltshilfe darf ausschließlich mit einem Arbeitsvertrag eingestellt werden. Von Vlasta Kovacovicova| 2017-11-20T11:50:06+02:00 November 1st, 2017|0 Kommentare Zdielať FacebookTwitterLinkedinRedditGoogle+TumblrPinterestVkEmail Hinterlassen Sie einen Kommentar Antworten abbrechenKommentar Save my name, email, and website in this browser for the next time I comment.
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