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Förderungen 2018-06-06T16:39:49+02:00

Pflege ist leistbar. Denn es gibt finanzielle Unterstützung. Auf staatlicher, regionaler und lokaler Ebene. Wussten Sie zum Beispiel, dass das Pflegegeld unabhängig von Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person ausbezahlt wird?

Wer ist pflegebedürftig?

Jene Menschen sind pflegebedürftig, die aufgrund von Krankheiten oder körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen auf Dauer und in erheblichem Maße außerstande sind, die Tätigkeiten des täglichen Lebens in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Ausscheidung, Mobilität, psychosoziales Leben und Haushaltsführung zu verrichten und daher mehr als zwei Stunden täglich im Wochendurchschnitt fremde Hilfe benötigen.

PFLEGEGELD

FÖRDERNG VON PROVINZ BOZEN

Das Pflegegeld wird monatlich an pflegebedürftige Personen zu Hause oder in Einrichtungen ausbezahlt.

Das Pflegegeld muss im Sinne des Pflegegesetzes folgendermaßen verwendet werden:

  →  zur Bezahlung von Pflege und Betreuungsleistungen
   → zur Deckung der Kosten für die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen
   → für die Verwirklichung von „Maßnahmen zum selbständigen Leben“

STEUERLICHE ABSETZBARKEIT

STAATLICHE FÖRDERUNG

Alle Haushalts- Arbeitgeber können im jeweiligen Jahr eingezahlte Sozialbeiträge bis zu 1.549,37 € von ihrem Einkommen absetzen. Dieser Grenzwert bleibt unabhängig vom Einkommen. Als Nachweis sind die Einzahlungsbelege für die je Quartal entrichteten Beiträge erforderlich.

Weitere Begünstigungen sind für Arbeitgeber vorgesehen, die eine Pflegehilfe für einen Pflegefall im Haushalt beschäftigen: falls der Arbeitgeber nicht mehr als 40.000,00 € Einkommen bezieht, kann der Aufwand zu 19% (bis zu 2.100,00 €) im Jahr vom Brutto-Steueraufkommen in Abzug gebracht werden. Zusätzlich zu den Einzahlungsbestätigungen für die Sozialabgaben sind in diesem Fall auch die Belege für die monatlich bezahlte Entlohnung vorzulegen.

GESETZ 104/92

STAATLICHE FÖRDERUNG

Voraussetzung für die Beanspruchung der Begünstigungen ist die Feststellung der »schweren Beeinträchtigung« seitens 

ANDERE

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  • Ambulante Betreuung/Hauspflege
  • Essen auf Rädern
  • Förderung von Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
  • Pflegehilfsmittel

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